Um einen Sportwagen zu mieten, muss jede fahrende Person seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins sein. Außerdem gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Zusätzlich ist eine Kaution zu hinterlegen.
Um einen Sportwagen zu mieten, muss jede fahrende Person seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins sein. Außerdem gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Zusätzlich ist eine Kaution zu hinterlegen.
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur vom im Mietvertrag eingetragenen Hauptmieter gefahren werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen weiteren Fahrer im Vertrag einzutragen. Dieser muss ebenfalls alle Voraussetzungen erfüllen.
Der zusätzliche Fahrer trägt während der Mietdauer die gleiche Verantwortung und haftet ebenso für mögliche Schäden.
Wird das Fahrzeug an Personen übergeben, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, oder gemeinsam mit solchen genutzt, stellt dies einen Verstoß gegen die Mietbedingungen dar. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz entfallen und zusätzlich eine Vertragsstrafe entstehen.
Im Mietpreis enthalten sind eine ausführliche Einweisung in das Fahrzeug, die Nutzung des Sportwagens, eine festgelegte Anzahl an Kilometern pro Tag sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 €.
Das Fahrzeug ist als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen und verfügt über eine Vollkaskoversicherung. Die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkasko beträgt 5.000 €.
Für die Bezahlung stehen vier verschiedene Optionen zur Verfügung: EC-Karte, Kreditkarte (Mastercard oder Visa), PayPal oder eine vorherige Banküberweisung.
Der Sportwagen wird bei der Übergabe vollgetankt übergeben und muss auch wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Die während der Mietzeit entstehenden Kraftstoffkosten trägt der Mieter selbst.
Das Fahrzeug darf ausschließlich mit hochwertigem Premium-Kraftstoff betankt werden. Je nach Hersteller kommen beispielsweise V-Power, Ultimate oder Super Plus zum Einsatz. Der Kraftstoff muss mindestens eine Oktanzahl von 100 besitzen.
Bei der Fahrzeugrückgabe sind alle Tankquittungen vorzulegen.
Bei der Übergabe des Sportwagens gehen wir gemeinsam den Mietvertrag und die Mietbedingungen durch. Anschließend erfolgt eine Sichtkontrolle des Fahrzeugs, bei der vorhandene Schäden dokumentiert werden. Danach erhalten Sie eine kurze Einweisung in alle wichtigen Funktionen.
Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug erneut gemeinsam kontrolliert und geprüft, ob es vollgetankt ist. Alle Schritte werden selbstverständlich dokumentiert.
Sollte es zu einer Panne oder einem Schaden am Fahrzeug kommen, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Unser Team ist rund um die Uhr erreichbar und unterstützt Sie in jeder Situation.
Bei einem Unfall müssen sowohl die Polizei als auch der Vermieter verständigt werden. Außerdem sind die entsprechenden Anweisungen zu befolgen. Die hinterlegte Kaution wird zunächst einbehalten und ggf. anschließend mit dem entstandenen Schaden verrechnet.
Fahrten ins Ausland sind nicht gestattet. Wird das Fahrzeug dennoch außerhalb Deutschlands genutzt, erlischt der Versicherungsschutz. Dies stellt einen Verstoß gegen die Mietbedingungen dar und kann eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug bei Bedarf per Fernabschaltung stillzulegen.